Mitgliedsbeiträge gültig ab 01. Januar 2024
Weitere Informationen zu den Beiträgen
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 Euro.
Neuanmeldungen werden grundsätzlich nur bei Erteilung einer Einzugsermächtigung angenommen.
Soweit in Ausnahmefällen eine Rechnungszahlung genehmigt wurde, wird hierfür eine Verwaltungs- und Portopauschale in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der teuersten Sportart. Weitere Nutzungen sind im Beitrag enthalten.
1 Für eine Aufnahme in der Abteilung Fußball wird zusätzlich zur Aufnahmegebühr ein Betrag von einmalig 15,00 Euro erhoben, um zusätzliche Kosten für die Anmeldung beim Deutschen Fußballbund zu decken. Die entsprechende Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Beitrag fällig.
2 Bei der Anmeldung zu einem Nicht-Schwimmer*innenkurs wird neben dem Mitgliedsbeitrag eine einmalige Gebühr von 40,00 Euro erhoben.
3 Im Bereich Fitness werden Fit Mix, Stuhlgymnastik, Zumba® sowie Aquafit angeboten.
4 Schnuppermitgliedschaft Tennis: Im ersten Jahr der Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis beträgt der Beitrag 99,00 Euro zzgl. Aufnahmegebühr für Erwachsene. Bei Eintritt eines neuen Mitglieds in die Tennisabteilung ist unabhängig vom Zeitpunkt im Kalenderjahr immer der volle Betrag der Schnuppermitgliedschaft zu zahlen.
Ermäßigungen
Die ermäßigten Beiträge für Erwachsene gelten für Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen, Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst, an einem sozialen, ökologischen oder vergleichbaren freiwilligen Jahr sowie für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld oder vergleichbaren öffentlichen Leistungen.
Es muss bei Anmeldung ein Nachweis erbracht werden. Rückwirkend kann eine Ermäßigung leider nicht berücksichtigt werden.
Die ermäßigten Beiträge für Kinder und Jugendliche gelten, wenn und solange mindestens zwei Geschwisterkinder unter 18 Jahren als aktive Vereinsmitglieder gemeldet sind. Ferner gelten sie für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld oder vergleichbare öffentliche Leistungen beziehen.
Familienbeitrag
Sind neben zwei in demselben Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren auch zwei Erwachsene aktiv im Verein, erhält der Erwachsene, der den höchsten Beitrag zahlt, den ermäßigten Beitrag.