Der Ältestenrat besteht aus drei von der Mitglieder-versammlung für zwei Jahre gewählten Mitgliedern. Die Wahl findet in den Jahren statt, in denen keine Vorstandswahlen abgehalten werden. DerÄltestenrat wählt jeweils nach der Neuwahl aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n, die/der die Sitzungen leitet. Von jeder Sitzung sollte ein Protokoll gefertigt werden.
Die Mitglieder des Ältestenrates müssen über 40 Jahre alt und mindestens fünf Jahre Mitglied des Vereins sein. Der Ältestenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind.